Schlichtung

Einsatz

Häufig hatte der Lehrer besonders nach der Pause oftmals die Aufgabe einen Streit zwischen zwei Schülern zu schlichten, da sonst an einen „normalen Unterricht“ nicht zu denken gewesen wäre. Dadurch ging immer wieder kostbare Unterrichtszeit verloren, was sowohl für die nicht betroffenen Schüler als auch für den Lehrer recht unbefriedigend war.

Wenn nun also ein Streit stattgefunden hat, an dem zwei Schüler beteiligt waren und nicht etwa einer von beiden völlig unverschuldet in diesen Streit verwickelt wurde, dann ist dies „ein Fall für die Streitschlichter“!

Streitschlichter 2010/11

Unsere Streitschlichter stellen sich vor
Streitschlichter-AG
Die Streitschlichter-Ausbildung 2010/2011
Besuch der Haldenwangschule

Vorgehen

Was muss der Lehrer tun?

Der Lehrer bietet den Schülern an, in der nächsten großen Pause in den Streitschlichterraum zu den Streitschlichtern zu gehen. Falls die Schüler dies nicht wünschen, aber trotzdem die Situation der Klasse bzw. der Unterricht dadurch gestört wird, kann der Lehrer die Schüler auch gegen ihren Willen zu den Streitschlichtern schicken. In einem solchen Fall gibt er ihnen einen „gelben Zettel“ mit (s. Anhang), welcher nach erfolgter Schlichtung von den Streitschlichtern ausgefüllt wird, um so dem Lehrer Rückmeldung über das Stattfinden der Schlichtung zu geben.

Was passiert mit dem Schüler?

Die Schüler gehen in der großen Pause in den Streitschlichterraum, wo immer mindestens die beiden „Dienst habenden" Streitschlichter warten. Dort hat jeder der beiden die Möglichkeit den Streit aus seiner Sicht zu schildern. Anschließend schreiben die Schüler auf, was sie bereit sind dafür zu tun, dass der Streit beendet werden kann. Außerdem schreiben sie auf, was sie vom anderen als Wiedergutmachung erwarten.

Die Streitschlichter helfen nun bei einer Vermittlung, letztendlich verantwortlich für eine Lösung sind die Beteiligten jedoch selbst.
Die Streitschlichter bieten also nur Hilfe an, ohne jemanden zu einer Lösung zu zwingen, sie unterliegen auch einer Schweigepflicht.

In heiklen oder besonders schwierigen Fällen stehen ausgebildete Lehrer-Streitschlichter bei oder übernehmen die Schlichtung im Ausnahmefall selbst.